Das Coronavirus hält uns alle in Atem und wirft manche Fragen auf. Um Sie bestmöglich zu informieren, finden Sie hier die häufigsten Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie und die entsprechenden Antworten.
Haben Sie eine allgemeine Frage? Unsere FAQs finden Sie hier.
(1) Auf welcher Grundlage basieren die Entscheidungen & Massnahmen bei der Interhome Group für Stornierungen während der Corona-Pandemie?
Basierend auf den behördlichen Anordnungen, den Reisewarnungen der amtlichen Stellen und den nationalen bzw. regionalen Bestimmungen, definiert die Interhome Group ihre Entscheidungen und Massnahmen.
(2) Kann ich meine Buchung aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei stornieren?
Alle Massnahmen der Interhome Group und die Entscheidungen bezüglich kostenfreier Stornierungen haben wir für Sie auf der Seite www.interhome.group/de/coronavirus zusammengefasst. Diese Informationen werden regelmässig überprüft und aktualisiert. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Umbuchung (siehe Punkt 12).
(3) Muss ich Fristen einhalten, um aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei stornieren zu können?
Ja, um die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung oder auch Umbuchung wahrnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb einer festgelegten Frist mit uns in Verbindung setzen. Wird die Buchung vor Beginn oder nach Ablauf dieser Frist storniert oder die Reise ohne vorherige Information nicht angetreten, so fallen die regulären Stornogebühren gemäß unserer AGB an. Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben auf www.interhome.group/de/coronavirus.
(4) Ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn das öffentliche Leben am Urlaubsort eingeschränkt ist, jedoch keine Reisewarnung besteht?
Wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise (im Falle der Interhome Group die Erbringung der Unterkunftsleistung) oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, gewährt die Interhome Group eine kostenfreie Stornierung. Dies ist nicht der Fall, wenn lediglich einzelne örtliche Infrastrukturen (z.B. Bergbahnen, Restaurants, Bars, Hallenbad etc.), Angebote oder Einrichtungen eingeschränkt nutzbar sind. Bitte beachten Sie auch hierzu unsere Seite www.interhome.group/de/coronavirus und die dort genannten Fristen.
(5) Was geschieht, wenn die Ausreise aus dem Heimatland, die Einreise in das Zielgebiet bzw. in ein zwingend zu passierendes Land nicht möglich ist?
Wurde eine behördliche Verfügung (Verbote, Quarantäne) oder eine Reisewarnung ausgesprochen, gewährt die Interhome Group eine kostenfreie Stornierung. Die betroffenen Länder und Massnahmen finden Sie unter www.interhome.group/de/coronavirus.
(6) Was geschieht, wenn das Beförderungsmittel (Flug, Fähre) zur Unterkunft gestrichen wurde?
Sollten keine behördlichen Verordnungen vorliegen, bleibt die Buchung des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung regulär bestehen und es gelten die allgemeinen Reisebedingungen.
(7) Wann erhalte ich, für Stornierungen aufgrund der Corona-Pandemie, die Erstattung der bereits geleisteten Zahlung?
Wir bearbeiten alle Rückerstattungen so schnell wie möglich. Aufgrund der aktuellen Situation und dem daraus resultierenden grossen Arbeitsaufkommen kann es zu zeitlichen Verzögerungen von bis zu 2-3 Wochen kommen. Daher bitten wir Sie um Verständnis und Geduld.
(8) Kann es vorkommen, dass die zu erstattende An- und Restzahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gutgeschrieben wird?
Wurden An- und Restzahlung mit unterschiedlichen Zahlungsarten beglichen, so kann es vorkommen, dass die Rückzahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen.
(9) Ist die Ausgabe von Gutscheinen anstelle von Rückerstattungen für Stornierungen im Zuge der Corona-Pandemie bei der Interhome Group möglich?
Die Ausgabe eines Reisegutscheins ist möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service Team und halten Sie Ihre Buchungsdaten bereit.
(10) Werden anfallende Stornokosten während der Corona-Pandemie von der Versicherung erstattet?
Im Falle einer Pandemie erstattet die Versicherung im Regelfall keine Stornokosten und es gelten weiterhin die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
(11) Werden die Stornokosten im Nachhinein zurückerstattet, wenn nach einer kostenpflichtigen Stornierung eine behördliche Verfügung oder Reisewarnung ausgesprochen wurde?
Eine nachträgliche Erstattung der Stornokosten ist nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung keine behördliche Verfügung oder Reisewarnung vorlag. In diesem Fall greifen die allgemeinen Reisebedingungen der Interhome Group.
(12) Welche Umbuchungsmöglichkeiten haben Kunden, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre bereits gebuchte Reservierung umbuchen möchten?
Die Interhome Group hat während der Corona-Pandemie die Umbuchungsmöglichkeiten wie folgt angepasst: Alle Buchungen können bis 43 Tage vor Reiseantritt kostenlos umgebucht werden. Dabei gibt es keine Bindung an den Reisezeitraum oder das Reiseziel für die Umbuchung bzw. Neubuchung.
(13) Welche Vorsichtsmassnahmen im Bereich der Desinfektion der Ferienhäuser und Ferienwohnungen werden im Zuge der Corona-Pandemie bei der Interhome Group berücksichtigt?
Hier bedient sich die Interhome Group der Empfehlung des Robert Koch Instituts zu allgemeinen Hygienevorkehrungen und stellt diese den Vermietern, Schlüsselhaltern und dem Servicepersonal vor Ort zur Verfügung. Detailinformationen finden Sie hier.
(14) Ist ein Coronatest verpflichtend, wenn ich ins Ausland reise?
Ja, einige Länder verlangen bei Einreise eine Bescheinigung über einen negativen Coronatest. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Bestimmungen der Behörden Ihres Reiselandes als auch der Transitländer, durch die Sie reisen.